Nach der Trennung – Unterhaltsbetrug? Unsere Detektei hilft!

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Unterhalt und Ex-Ehepartner: Wie Sie den Betrug entlarven

Sie zahlen Unterhalt, obwohl Ihr Ex-Partner bereits mit einem neuen Partner zusammenlebt und mit diesem neuen Partner eine ‚eheähnliche Gemeinschaft‘ führt? Ihr Ex-Partner verschweigt Einkünfte, um sich so künstlich ‚Arm zu rechnen‘ und Sie sollen dafür zahlen?

Das sind nur zwei von unzähligen Beispielen, die für die Privatdetektive unserer Detektei zum ‚täglich Brot‘ gehören und zu einem Themenkomplex gehören, den wir jährlich bundesweit im Durchschnitt mit 160-200 Auftragsmandaten begleiten. Wir haben schon die abenteuerlichsten Konstellationen erlebt und konnten mit den Privatdetektiven unserer Detektei bei Unterhaltsbetrug schon unzähligen Mandanten helfen, ihre Zahlungen einzustellen, oder zumindest um 75-90% zu reduzieren.

Eines von zahlreichen Urteilen zu diesem Thema:

Das OLG Koblenz entschied, dass die Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von rund 17.000 EUR zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beeinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe – im Verhältnis zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen – verhältnismäßig waren.
(OLG Koblenz, Urt. v. 09.04.2002, Az: 11 WF 70/02)

Eheähnliches Verhältnis ist mehr, als nur im selben Haus zu leben!

Viele Mandanten unserer Detektei glauben Anfangs es genüge den Nachweis zu führen, dass der Ex-Partner und der neue Partner in ein und demselben Haus leben. Weit gefehlt! Nicht nur, dass es sich um eine Wohngemeinschaft mit getrennten Kassen handeln könnte; auch hat der Gesetzgeber an eine ‚eheähnliche Lebensgemeinschaft‘ weitere Voraussetzungen gebunden und nur wenn diese erfüllt sind, kann es sich u.U. um einen Unterhaltsverwirkungstatbestand handeln.

Diesen Nachweis zu führen, ist für die geprüften Privatermittler (IHK) unserer Detektei kein Problem! Seit 1995 betreuen wir jährlich weit mehr als 100 Auftragsmandate aus diesem Fachbereich erfolgreich. Partizipieren also auch Sie von unserer langjährig gewachsenen Erfahrung und unseren legalen Tricks und Kniffen, um die Wahrheit legal und rechtskonform zu dokumentieren.

Was ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft?

Gemeint ist hier mit dem Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft das auf Dauer ausgerichtete Zusammenleben zweier Personen verschiedenen Geschlechts ohne förmliche Eheschließung oder in einfachen Worten: Das Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein (nichteheliche Lebensgemeinschaft). Es gibt viele Gründe, warum bewusst keine gesetzliche Ehe eingegangen wird. Nur zwei Beispiele

  • Verlust von Unterhaltsansprüchen an Staat oder an geschiedenen Ehegatten
  • Wegfall einer Witwer- oder Witwenrente.

Der Begriff ‚Lebensgemeinschaft‘ ist nicht mit dem Begriff einer reinen Wohngemeinschaft zu verwechseln. Rechtlich ist zwischen den beiden folgenden Lebensformen außerhalb der gesetzlichen Ehe zu unterscheiden:

  • nichteheliche Lebensgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft), die durch Rechtsprechung und in ausgewählten Einzelgesetzen teilweise Rechtswirkungen des Zusammenlebens ähnlich einer Ehe entfaltet
  • eingetragene Lebenspartnerschaft, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) weitgehend den Rechtsnormen einer gesetzliche Ehe angeglichen worden ist

Muss ich immer Ehegattenunterhalt bezahlen?

Nachehelicher Ehegattenunterhalt ist eher die Ausnahme und wird z.B. nur gewährt, wenn der Ex-Partner nicht in der Lage ist, genug zu verdienen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Dafür werden aber auch die Dauer der Ehe und die allgemeinen Lebensumstände in Betracht gezogen. Der Unterhaltsanspruch verringert sich oder entfällt, wenn der Unterhaltsempfänger mit einem neuen Partner dauerhaft zusammenlebt oder sich seine finanziellen Umstände positiv verändern.

Auch kann eine dauerhafte eheliche Untreue des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungspflichtigen ein Unterhalts-Verwirkungstatbestand sein. Lesen Sie hier: Muss der Betrogene eigentlich immer Unterhalt bezahlen?

Kindesunterhalt ist unantastbar!

Etwas anders liegt der Fall, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Hier besteht grundsätzlich Unterhaltspflicht bei Betreuung von Kindern. Die Unterhaltshöhe bemisst sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen, der wahrheitsgemäße Angaben hierzu machen muss oder wird andernfalls vom Gericht festgesetzt.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeNeben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
Elisabeth B., Dessau-Roßlau
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Probleme mit Unterhaltszahlungen

Sie sind getrennt | geschieden? Ihr früherer Partner zahlt aber keinen oder zu wenig Unterhalt und gibt vor, seit der Scheidung plötzlich „verarmt“ zu sein? Ihr Ex-Partner lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem neuen Lebensgefährten? Selbständige haben plötzlich stark fallende Umsätze und Gewinne, Arbeitnehmer werden plötzlich nur noch in Teilzeit und/ oder zu einem geringeren Gehalt beschäftigt? Mit dem Verdacht, dass ein Ex-Ehepartner eine neue dauerhafte Beziehung (eheähnliches Verhältnis) eingegangen ist, kommt beim Zahlungspflichtigen schnell das Gefühl auf, zu viel nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Dann ist es vorteilhaft, eine Detektei zu beauftragen, um die Sachlage genauer zu prüfen.

Hier können Ihnen die geprüften Detektive (ZAD) der Detektei Lentz® weiter helfen und prüfen, ob die Behauptungen des Ex-Ehepartners den Tatsachen entsprechen. Die Detektive der Detektei Lentz® überprüfen im Bereich Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Unterhalt gezielt alle unterhaltsrelevanten Angaben, die Ihr Ex-Partner macht und stellen fest, was er verschweigt. Schließlich geht es meist auch um den rechtmäßigen Unterhalt von Kindern.

Die Rechtslage ist genau wie der Passus 'Verwirkung' § 1579 Punkt 7 BGB relativ unscharf. Es gibt keinen Katalog, der diese Verwirkungstatbestände wirklich eindeutig beschreibt, sondern es handelt sich meist um richterliche Einzelfallentscheidungen. Die Aufgabe der Detektei besteht also klar darin, möglichst viele Details und Fakten zusammen zu tragen, um den Familienrichter später überzeugen zu können. Hier kommt unserer Detektei die Erfahrung aus zwei Jahrzehnten zu Gute und die Tatsache, dass wir eigene – in unserer Detektei beschäftigte – Justiziare beschäftigen, die unsere detektivische Tätigkeit ständig juristisch bewerten und so schon im Vorfeld erkennen können, was noch fehlt und wann die durch uns beschafften Beweise ausreichend sind.

Unsere Detektive vor Gericht als professionelle Zeugen

Bild: Detektei-Unterhalt

Sie erhalten, nach Ende der Tätigkeit unserer festangestellten ZAD geprüften Privatermittler (IHK), einen absolut gerichtsverwertbaren schriftlichen, minutiösen Bericht, der alle gewonnen Erkenntnisse widerspiegelt und Ihrem Anwalt die nötigen Beweise an die Hand gibt, um für Sie vor Gericht optimal zu vertreten.

Die Berichte unserer Detektei und deren ausführliche Qualität sind Bestandteil unseres Qualitätsmanagementsystems (TÜV zertifiziert) und sind, der jeweiligen Rechtslage Rechnung tragend, ggf. mit umfangreichem visuellem Beweismaterial ergänzt, so dass Sie ihre Behauptungen vor Gericht auch stichhaltig und absolut unwiderlegbar beweisen können und die an ihrem Auftragsmandat eingesetzten Detektive auch vor Gericht jederzeit kostenfrei als Zeugen laden können.

Die vollen Namen der eingesetzten Detektive, nebst ladungsfähiger Anschrift, finden Sie in jedem schriftlichen Bericht.

Rechtslage bei Unterhaltsbetrug

Ein, zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter, Partner darf durch Detektive überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang sein Ex-Partner arbeitet. Sofern sich durch die Ermittlungen der Detektei herausstellt, dass dieser Einkommen verschwiegen hat, ist nicht nur mit Streichung oder erheblicher Kürzung des Unterhalts zu rechnen, sondern auch mit Kostenübernahme für den Einsatz der Detektive in voller Höhe. (OLG-Koblenz, Az.: 11 WF 99/06)

Einerseits reicht ein einmaliges Fremdgehen für eine Kürzung der Leistungen nicht aus, andererseits kann auch das dauerhafte Wissen um die neue Beziehung des Ex-Partners verhindern, dass die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt dann doch noch reduziert werden können. Hier ist oftmals schnelles, beherztes Handeln des Auftraggebers gefragt!

Mit der juristische Beratung und Umsetzung ist man bei einem versierten Familienrechtsanwalt gut aufgehoben. Häufig arbeiten Anwälte und Detektive in Unterhaltsangelegenheiten eng zusammen.

Aus der Rechtssprechung

Dieses Urteil wird seit seinem Inkrafttreten von fast allen deutschen Gerichten als Maßstab für die Erstattung von Detektivkosten herangezogen.

Um den Nachweis der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches zu erbringen, kann die Beauftragung eines Detektivs erforderlich sein. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Beauftragung übernehmen muss, wenn sich im Nachhinein durch die Detektive herausstellt, dass sich der Verdacht des Auftraggebers bestätigt. Im zu entscheidenden Fall waren Observationskosten in Höhe von insgesamt 60.000 € entstanden. Der Ehemann, der den Detektiv beauftragt hatte, verlangte von seiner geschiedenen Ehefrau die Erstattung dieser Kosten.

Der Ehemann war zuvor in einem Unterhaltsverfahren zu einer Unterhaltszahlung in Höhe von 300 € monatlich verurteilt worden. Im Rahmen eines Verfahrens zur Abänderung der Unterhaltsverpflichtung beauftragte er eine Detektei, die feststellen sollte, ob die Ehefrau in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.

Dies wurde von der Ehefrau vehement bestritten. Die anschließenden Berichte der Detektei wurden dem Familiengericht überreicht, das daraufhin den Unterhaltsanspruch der Ehefrau aufgrund des Bestehens einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft als verwirkt ansah. Die Erstattung der Detektivkosten durch die geschiedene Ehefrau lehnte das Gericht in erster Instanz hingegen ab.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat auf die Beschwerde des Ehemannes hin die Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten anerkannt. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Kosten auch tatsächlich notwendig waren. Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn die Ermittlungen aus Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich und prozessbezogen sind. Die Ermittlungen müssen nicht zwangsläufig den Prozess beeinflusst haben. Sie müssen allerdings in den Rechtsstreit eingeführt worden sein. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Der unterhaltspflichtige Ehemann hat behauptet, seine geschiedene Ehefrau lebe bereits seit längerem mit einem Partner zusammen.

Umstritten ist in diesen Fällen hingegen, ob neben der Feststellung der Notwendigkeit auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu überprüfen ist. Das Oberlandesgericht hat vorliegend eine derartige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen, kommt allerdings überraschenderweise zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Kosten als verhältnismäßig anzusehen sind. Hierbei hat das Gericht berechnet, das die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes bis in das Rentenalter der Ehefrau hineingereicht hätte, so dass mögliche Unterhaltsforderungen den Betrag der Detektivkosten leicht erreichen konnten.

(OLG Schleswig: 15 WF 363 / 04)

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Was kostet ein Detektiv für Fremdgehen?

Ein Privatdetektiv wird bei Verdacht der Untreue und des Fremdgehens ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Wie arbeitet eine Detektei?

Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherchen und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lauschabwehr an.

Was kostet ein Privatdetektiv die Stunde?

Die Kosten für einen Privatdetektiv beginnen bei 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. und enden bei extrem kurzfristigen Einsätzen mit kurzer Einsatzdauer bei 85,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. Als Faustformel gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je mehr Zeit wir haben, um alles sorgfältig und gewissenhaft zu planen, desto günstiger können wir unseren Stundensatz anbieten. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Was kostet ein Privatdetektiv bei Unterhaltsbetrug?

Ein Privatdetektiv wird bei Unterhaltsbetrug ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Wie setze ich meinen Anspruch auf Unterhalt durch?

Um Ihren Anspruch auf Unterhalt durchzusetzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Privatdetektei Lentz leitet gerne ein Prüfverfahren ein, um Verdachtsmomente zu mit stichhaltigen Beweisen zu belegen damit Sie Ihre bestehenden Unterhaltsansprüche vor Gericht durchsetzen können.

Ermittelt die Detektei Lentz auch bei widerrechtlichem Unterhalt?

Wenn Ihr(e) Ex-Partner(in) in einer neuen Partnerschaft lebt, gilt es zu prüfen, ob das Recht auf Ihre Unterhaltszahlungen bestehen bleibt. Die festangestellten Detektive der Privatdetektei Lentz helfen Ihnen hier gerne weiter und klären, ob Anzeichen für einen Unterhaltsbetrug zu ihrem Nachteil bestehen.

Expertenvorstellung: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Nach der Trennung – Unterhaltsbetrug? Unsere Detektei hilft!? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.