Aufklärung Kindeswohlergehen – Häusliche Gewalt
Im deutschen Familienrecht wird das Kindeswohlergehen als ein Rechtsgut bezeichnet. Das Kindeswohl umfasst das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen und der Staat darf hier nur in ganz begründeten Einzelfällen eingreifen. Im Kern geht es beim Kindeswohlergehen darum, dass dem Kind keine körperlichen oder seelischen Schäden zugefügt werden. In Fällen von Scheidungen, Untreue oder Unterhaltsansprüchen (Unterhaltsbetrug) steht das Kindeswohl jedoch in besonderem Interesse beider Elternteile. Denn in einem anstehenden Sorgerechtsverfahren muss oft mühsam geklärt werden, ob der Partner das Erziehungsrecht verletzt hat. Hierbei geht es um die Verteilung von Sorgerecht und – viel wichtiger – Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes.
Verletzung des Kindeswohlergehen durch Detektei klären
Verursacht wird eine Kindeswohlgefährdung durch ein bestimmtes Verhalten eines Elternteils oder Dritten. Ebenso kann eine Unterlassung von einem Elternteil dazu führen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Denn wenn der ehemalige Partner sehr viel arbeitet, oder durch eine neue Liebschaft keine Zeit mehr für das Kind aufbringt, kann eine Sorgerechtsmissbrauch durch unbewusstes, bewusstes, unverschuldetes oder gezieltes Handeln vorliegen. Nimmt das Kind durch mangelnde elterliche Sorge Schaden, so kann ein Sorgerechtsmissbrauch vorliegen. Auch kann der neue Partner des sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils einen negativen, oder gar schädigenden Einfluss auf das Kind haben. Vielfach ergeben Beobachtungen unserer Detektive bei Observationen, dass ein unverschuldetes Versagen vorliegt. Dies bedeutet, dass Kindeswohl ist stark beeinträchtigt, der Elternteil oder Personenberechtigte ist sich jedoch gar nicht über das Unterlassen und der Schädlichkeit seines Handelns bewusst. In unserer Detektei im Rhein-Main Gebiet ermitteln wir sehr oft wegen der Verletzung des Kindeswohls und stellen hierbei folgende Erscheinungsformen fest:
- Häusliche Gewalt am Kind
- Partnerschaftsgewalt
- Erziehungsgewalt bis hin zur Misshandlung
- Vernachlässigung
- In schlimmen Fällen sexualisierte Gewalt