Offene oder verdeckte Videoüberwachung
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen.
Wir bieten leistungsstarke Produkte für hohe Sicherheits- und Überwachungsanforderungen an. Die Installation ist denkbar einfach und kostengünstig. Wir garantieren lückenlose und gerichtsverwertbare Aufzeichnungen. Die Kosten zahlt der Verursacher (§ 91 ZPO).
Was ist rechtlich zulässig?
BGH-Urteil vom 16. März 2010, Az. VI ZR 176/09, sagt aus, dass ein Grundstückseigentümer sein eigenes Grundstück mit Kameras schützen kann, diese dürfen aber nur den eigenen Grundstücksbereich erfassen ...
BAG Arbeitsrecht vom 26. August 2008, Az. 1 ABR 16/07: Die Videoüberwachung des Innenbereichs ist nur für die Dauer von 4 Wochen nach Auftreten eines Diebstahls zulässig ...
BAG Arbeitsrecht vom 27. März 2003, Az. 2 AZR 51/02: Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung, weil sie das einzig verbleibende Mittel darstellt ...

