Korruption Detektiv Fido Frankfurt

Korruption

Es geht uns nicht darum, dass die Täter verurteilt werden.
Es geht aber darum, dass der/die Täter den Schaden in Geld inclusive unserer Kosten beim Geschädigten schnellstens ausgleichen.

Unter Korruption (lat. corruptus - bestechen) verstehen wir den Mißbrauch einer Vertrauensstellung, um einen Vorteil zu erlangen. Bestechung ist eine Straftat, die nach § 334 STGB bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bringt.

Bestechung begeht, wer einen bloßen Hinweis gibt, aber auch Informationen verschafft, die der Geheimhaltung unterliegen. Siehe auch unter Presse unseren momentanen Fall "Landesarchiv NRW Duisburg", wo es durch Korruption zu einem Schaden von ca. 50 Millionen Euro für den Steuerzahler kam. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal, die bei Korruption sehr erfahren ist, kümmert sich seit Oktober 2010 um den Fall.


Bei der aktiven Bestechung erfolgt die Zuwendung eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung zu begehen. Passive Bestechung begeht, wer als Mitarbeiter oder Amtsträger für sein pflichtwidriges Verhalten einen Vorteil fordert, sich versprechen läßt oder annimmt. Siehe auch Presse Bauskandal Schweickart, Kaaf, Diekmann, Ernst und unser Anonymus-Coup.

Bakschisch oder Schmiergeld: Wer gut schmiert, der gut fährt. Schmieren, bestechen, jemand die Hand schmieren, kann auch als Vorteilsannahme gemäß § 331 STGB ausgelegt werden. Wenn ein Amtsträger für seine Dienste einen "Vorteil fordert, sich versprechen läßt oder annimmt", wird er mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug bestraft ...

Wir haben seit 1960 einige "seriöse" Manager von ihren Posten entfernt. Wie? Durch unsere Tätigkeitsberichte oder durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.

Ein Täter hat seinen Schaden bei seiner Firma in einem außer- gerichtlichen Vergleich durch uns zurückgezahlt: Bei einer Betriebsprüfung gab es bei "Provisionszahlungen" Unregelmäßig- keiten. Der Prüfer war nach § 4 Absatz 5 Nr. 10 Satz 3 EStG verpflichtet, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Der Mitarbeiter hatte Provisionen so gut verdeckt ausgezahlt, dass selbst die Revisionsabteiung nicht mehr weiter kam. Wir haben seine Zahlungen an sich selbst bewiesen. Er zahlte zurück und die Firmenreputation war gerettet! Der Mann schied freiwillig aus dem Konzern aus. Er bekam keinen "Goldenen Handschlag". Wir konnten die Kapitalflüsse auf Tarnkonten nachweisen, fanden Zeugen für die Bargeldübergabe, wir konnten die Einladungen nach Gran Canaria, St. Moritz, die Schiffreisen usw. aufdecken.

Ein anderer Fall: Ein Panzerwestenhersteller bestach 1995 bei den Länderbeschaffungsstellen Beamte und verschaffte sich so für seine Firma, die in Polen produzieren ließ, einen unlauteren Wettbewerbs- vorteil. Seine Konkurrenz mußte Mitarbeiter entlassen und schaltete uns ein. Gemäß § 298 STGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen wäre er eventuell für 5 Jahre weggesperrt worden. Siehe Presse: Firmenchef erhängte sich.

Für uns fängt Korruption bei A wie Ausschreibung beim Bau an
(§ 298 STGB) und endet bei Z wie Zeugensuche. Wir arbeiten mit deutscher Gründlichkeit "Made in Germany" und treten bei der Wahrheitsfindung richtig aufs Gaspedal ...


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